Erlassung einer Verordnung für Arbeiten auf bzw. neben der Gemeindestraße - VERLÄNGERUNG
VERORDNUNG
Aufgrund des Bescheides der Gemeinde Kitzeck im Sausal vom 11.05.2026 und 23.07.2026, GZ: 612/2026-RömSt-1 werden gemäß § 43/1 in Verbindung mit § 94d Z 16 der StVO 1960 i.d.g.F. wegen Arbeiten auf und neben der Gemeindestraße
Römerstraße Nr. 29 im Gemeindegebiet von Kitzeck im Sausal
dieselben Maßnahmen – wie in der Verordnung vom 11.05.2026, GZ: 612/2026-RömSt-2, verordnet – bis 30. September 2026 verlängert.
Die Verordnung tritt ab sofort in Kraft und wird mit der Entfernung der Verkehrszeichen, spätestens jedoch am 30.09.2026 außer Kraft gesetzt.
Die Aufstellung, Erhaltung und Entfernung der Straßenverkehrszeichen obliegt dem Antragsteller bzw. dem verantwortlichen Bauleiter.
Dokumente
- Amt d. Stmk. Landesregierung, A7, Verordnung-Verlängerung.pdf Dateigröße: 65 KB