HEIRATEN

Heiraten in Kitzeck im Sausal

 

Um den vollen Wert des Glücks zu erfahren, brauchen wir jemanden,

um es mit ihm zu teilen.

(Mark Twain)

 

Wir freuen uns, wenn Sie Ihren schönsten Tag in Kitzeck im Sausal begehen.

 

Erforderlichen Unterlagen:

Wenn Sie Österreicherin/Österreicher sowie ledig und voll geschäftsfähig sind:

  •  Amtlicher Lichtbildausweis (gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis)
  • Wenn die Geburt nicht im Inland beurkundet oder eingetragen ist: eine einer Abschrift aus dem Geburtenbuch entsprechende Urkunde
  • Die Geburtsurkunde, wenn die Geburt im Inland erfolgt ist, zwecks allfälliger Nacherfassung im Zentralen Personenstandsregister (ZPR)
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit oder Eintrag im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister
  • Wenn der Hauptwohnsitz im Ausland liegt: den Nachweis des Hauptwohnsitzes
  • Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade und auf Verlangen weitere Urkunden oder Nachweise

Wenn Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft waren, zusätzlich:

  • Heiratsurkunde(n) der letzten Ehe oder die Partnerschaftsurkunde der letzten eingetragenen Partnerschaft
  • Scheidungsurkunde oder Nachweis der Aufhebung oder Nichtigerklärung der früheren Ehe (Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft – Rechtskraftstempel), Urteil über die Auflösung der früheren eingetragenen Partnerschaft/en
  • Allenfalls Sterbeurkunde der Ehepartnerin/des Ehepartners
  • Allenfalls Sterbeurkunde der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners
  • Im Falle einer ausländischen Entscheidung über die Auflösung oder Nichtigerklärung: Die mit der Rechtskraftbestätigung versehene gerichtliche Entscheidung über die Anerkennung, sofern nicht die Brüssel II a-Verordnung anwendbar ist.

Wenn Sie ein Kind oder mehrere gemeinsame Kinder haben; zusätzlich:

Wenn Sie beschränkt geschäftsfähig oder nicht ehemündig sind; zusätzlich:

  • Bei 16- bis 18-Jährigen:
    • Ehemündigkeitserklärung des Gerichts (mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft – Rechtskraftstempel)
    • Zustimmung der Obsorgeberechtigten oder entsprechender Gerichtsbeschluss

Wenn Sie bei der Anmeldung des Aufgebots nicht anwesend sind, benötigen Sie zusätzlich das bei jedem Standesamt erhältliche Formular "Erklärung zur Ermittlung der Ehefähigkeit".

Welche Dokumente bei Vorliegen einer ausländischen Staatsangehörigkeit zur Anmeldung der Eheschließung konkret benötigt werden, erfahren Sie beim zuständigen Standesamt.

 

Fristen

Die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung sollte sechs Monate vor dem gewünschten Trauungstermin vorgenommen werden, da die Feststellung der Ehefähigkeit nur maximal sechs Monate gültig ist. Eine Mindestfrist des Verfahrens vor der Trauung ist nicht mehr vorgesehen, jedoch beträgt die durchschnittliche Wartezeit in größeren Städten zwei bis sechs Wochen.