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3. Oktober 2024

Heizkostenzuschuss 2024/2025

Der Heizkostenzuschuss kann heuer wieder ab dem 7. Oktober 2024 bis 28. Februar 2025 in Ihrer Gemeinde beantragt werden.

Pro Haushalt kann ein Ansuchen gestellt werden. Der Zuschuss wird in Form einer Einmalzahlung für die Heizperiode 2024/2025 gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt € 340,00 für alle Heizungsanlagen.

Die Gemeinde Kitzeck im Sausal gewährt zusätzlich einen Zuschuss von € 100,00. 

Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens seit dem 1. September 2024 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben und deren Haushaltseinkommen gewisse Einkommensgrenzen nicht übersteigen.

Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Richtwerte:

  • Für Einpersonenhaushalte € 1.572,00
  • Für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.358,00
  • Für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind € 472,00

Bitte beachten Sie:

  • Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.
  • Asylwerber:innen haben keinen Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss
  • Personen, die Wohnunterstützung beziehen, können ebenfalls keinen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen.

Nähere Informationen erhalten Sie bei uns im Gemeindeamt.

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