Kundmachung
über Verfügung der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl
Anlässlich der Landwirtschaftskammerwahlen am 25. Jänner 2026 wird gemäß § 35 Abs. 2 Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005 - LWK-WO, LGBl. Nr. 90/2005 idgF., verlautbart:
Wahllokal und Verbotszone sowie die Wahlzeit finden Sie im beigefügten Dokument.
KM Verfügung GWBH.pdf


