KUNDMACHUNG ÜBER VERFÜGUNG DER GEMEINDEWAHLBEHÖRDE VOR DER WAHL

Veröffentlicht am: 02.12.2025

Kundmachung

über Verfügung der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl


Anlässlich der Landwirtschaftskammerwahlen am 25. Jänner 2026 wird gemäß § 35 Abs. 2 Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005 - LWK-WO, LGBl. Nr. 90/2005 idgF., verlautbart:


Wahllokal und Verbotszone sowie die Wahlzeit finden Sie im beigefügten Dokument.


KM Verfügung GWBH.pdf