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2. Dezember 2025

Kundmachung

über Verfügung der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl


Anlässlich der Landwirtschaftskammerwahlen am 25. Jänner 2026 wird gemäß § 35 Abs. 2 Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005 - LWK-WO, LGBl. Nr. 90/2005 idgF., verlautbart:


Wahllokal und Verbotszone sowie die Wahlzeit finden Sie im beigefügten Dokument.

Dokumente