Kundmachung Voranschlagsentwurf 2026
27.11.2025
Der Voranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2026 liegt vom Tag des Anschlages dieser Kundmachung 2 Wochen hindurch während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen den Voranschlagsentwurf innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen.
DOKUMENTE:
VERLAUTBARUNG
22.10.2025
Ausschreibung der Wahlen 2026 in die Landeskammer und in die Bezirkskammern für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark
Bitte beachten Sie die Beilage
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Kundmachung Voranschlagsentwurf 2026
27.11.2025Der Voranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2026 liegt vom Tag des Anschlages dieser Kundmachung 2 Wochen hindurch während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen den Voranschlagsentwurf innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen.
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22.10.2025Ausschreibung der Wahlen 2026 in die Landeskammer und in die Bezirkskammern für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark
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