Kundmachungen

13.05.2026

Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren

Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren

Verlautbarung

über as Eintragungsverfahren

für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen

 

  1. GRATIS Verhütung
  2. Karfreitag-Feiertag für Alle
  3. Polizei - kritischer Personalmangel
  4. Transparenz im Parlament
  5. Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl

 

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Beilage.

13.05.2026

Geschworenen und Schöffenliste 2027-2028

Geschworenen und Schöffenliste 2027-2028

Betrifft: Geschworenen- und Schöffenlisten 2027 und 2028

Vollziehung des § 5 GSchG


K U N D M A C H U N G

 

Gemäß § 5(3) des Bundesgesetzes vom 18.05.1990 über die Berufung der Geschworenen und Schöffen (Geschworenen- und Schöffengesetz 1990 – GSchG), BGBl. 256/90 vom 18. Mai 1990


Der Bürgermeister oder eine von ihr bestimmte oder sonst zu seiner Vertretung befugte Person hat jedes zweite Jahr die Namen von fünf von tausend der in der Wählerevidenz enthaltenen Personen durch ein Zufallsverfahren zu ermitteln. Diese Auslosung hat so zu geschehen, dass die Auswahl einer jeden in Betracht kommenden Person mit annähernd gleicher Wahrscheinlichkeit möglich ist.


Die Amtshandlung der vorgenannten Auslosung ist öffentlich und findet am 27.05.2026 um 09.00 Uhr im Gemeindeamt Kitzeck im Sausal statt.

 

12.05.2026

Jagdpacht 2026

Jagdpacht 2026

Auszahlung des Jagdpachtengeltes für das Jahr 2026

 

Details siehe beiliegender Kundmachung.

 

 

06.05.2026

Kundmachung über den 2. Endbeschluss der Bebauungsplanänderung B 2.2-01 "Gritschjörglgründe - 1. Änderung"

Kundmachung über den 2. Endbeschluss der Bebauungsplanänderung B 2.2-01

Kundmachung über den 2. Endbeschluss der Bebauungsplanänderung B 2.2-01 "Gritschjörglgründe - 1. Änderung"

13.01.2026

Stellungsplan 2026

Stellungsplan 2026

Stellungsplan 2026

des Militärkommandos STEIERMARK

Geburtsjahrgang 2008

 

Ihr Weg zur Stellung....

 

nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Beilage