KUNDMACHUNGEN

Kundmachung Nachtragsvoranschlag 2025

27.08.2025
Kundmachung Nachtragsvoranschlag 2025

Der Nachtragsvoranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2025 liegt vom Tag des Anschlages dieser Kundmachung 2 Wochen hindurch während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.

Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen den Voranschlagsentwurf innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen.

 

DOKUMENTE:

Flächenwidmungsplan VF 1.14 "Renner" Marktgemeinde Gleinstätten

18.08.2025
Flächenwidmungsplan VF 1.14

DOKUMENTE:

Flächenwidmungsplan VF 1.15 "Orl-Glöckler" Marktgemeinde Gleinstätten

18.08.2025
Flächenwidmungsplan VF 1.15

DOKUMENTE:

ÖEK / Flächenwidmungsplan Marktgemeinde Grossklein

05.08.2025
ÖEK / Flächenwidmungsplan Marktgemeinde Grossklein

Beiliegend die Kundmachung der Marktgemeinde Grossklein.

DOKUMENTE:

Amtstierärztlicher Bereitschaftsdienst 3. Quartal 2025

01.07.2025
Amtstierärztlicher Bereitschaftsdienst 3. Quartal 2025

In der Beilage wird die getroffene Bereitschaftsdiensteinteilung für das I. Quartal 2025 für allgemeine amtstierärztliche Interventionen (jeweils von Montag 8.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr der darauf folgenden Woche) übermittelt.

 

Der Amtstierärztliche Bereitschaftsdienst wurde eingerichtet, um einen Amtstierarzt bei dringender Notwendigkeit auch außerhalb der normalen Dienstzeiten zur Verfügung zu haben. Diese Notwendigkeiten sind bei Gefahr des Ausbruchs einer Tierseuche oder bei Verdacht der Tierquälerei im Zuge von Tiertransporten oder Nutztier-bzw. Haustierhaltungen gegeben.

 

Da die Amtstierärzte in ihrem Bereitschaftsdienst immer wieder von Tierbesitzern kontaktiert werden, die tierärztliche Auskünfte und die Versorgung ihrer Tiere begehren, wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass der amtstierärztliche Bereitschaftsdienst ausschließlich für amtliche Angelegenheiten, insbesondere für Tierseuchen- und Tierschutzerhebungen, dient.

 

Für die Versorgung von erkrankten oder verletzten Tieren stehen die praktischen Tierärzte zurVerfügung.Für den Fall, dass der eingeteilte Amtstierarzt unter der angeführten Telefonnummer nicht erreicht werden kann, so ist die Landeswarnzentrale, Tel. 0316 / 877-77 zu verständigen.

 

DOKUMENTE: