KUNDMACHUNGEN

Kundmachung Voranschlagsentwurf 2026

27.11.2025
Kundmachung Voranschlagsentwurf 2026

Der Voranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2026 liegt vom Tag des Anschlages dieser Kundmachung 2 Wochen hindurch während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.

Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen den Voranschlagsentwurf innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen.

 

DOKUMENTE:

VERLAUTBARUNG

22.10.2025
VERLAUTBARUNG

Ausschreibung der Wahlen 2026 in die Landeskammer und in die Bezirkskammern für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark

 

Bitte beachten Sie die Beilage

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