Verordnung für Arbeiten auf und neben der Gemeindestraße
06.02.2025
Erlassung einer Verordnung f?r Arbeiten auf und neben der Gemeindestra?e
Gem?? ? 43/1 in Verbindung mit ? 94 d. Zl. 16 d. StVO 1960 i.d.g.F. werden wegen Arbeiten auf und neben der Gemeindestra?e ?Fresing-Hochbruderseggweg Nr. 10? im Gemeindegebiet von Kitzeck im Sausal
am Donnerstag, den 13.02.2025 in der Zeit von 7:00 bis 14:00 Uhr
nachstehende Verkehrsbeschr?nkungen verordnet:
Fresing Hochbruderseggweg Nr. 10
KG 66105 Brudersegg, KG 66105 Brudersegg, Bereich Brudersegg 34, Weingut Ilgi L?nge des Abschnittes: ca. 50 m
- Geschwindigkeitsbeschr?nkung 30 km/h gem. ? 52a Z 10a StVO 1960 in beiden Fahrtrichtungen
- Ende 30 km/h Geschwindigkeitsbeschr?nkungen gem. ? 52 lit a Z 10b StVO 1960 in beiden Fahrtrichtungen
DOKUMENTE:
Kundmachung Mitglieder der Wahlbehörde Sprengel I
03.02.2025
KUNDMACHUNG
Mitglieder der Wahlbehörde und Vertrauenspersonen
für den Wahlsprengel I, Steinriegel, Einöd, Greith, Gauitsch
im Pfarrsaal Kitzeck im Sausal
von 07.00 bis 12.00 Uhr
DOKUMENTE:
Kundmachung Mitglieder der Wahlbehörde Sprengel II
03.02.2025
KUNDMACHUNG
Mitglieder der Wahlbehörde und Vertrauenspersonen
für den Wahlsprengel II, Fresing, Brudersegg
im Feuerwehrhaus Fresing
von 07.00 bis 11.00 Uhr
DOKUMENTE:
Kundmachung Mitglieder Wahlbehörde Sprengel III
03.02.2025
KUNDMACHUNG
Mitglieder der Wahlbehörde und Vertrauenspersonen
für den Wahlsprengel III, Neurath
im Buschenschank Gutjahr
von 08.00 bis 11.00 Uhr
DOKUMENTE:
Kundmachung Einrichtung einer besonderen Wahlbehörde
03.02.2025
KUNDMACHUNG
über die Einrichtung einer besonderen Wahlbehörde ("fliegende Wahlkommission")
DOKUMENTE:
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung Vera und Darko MRGAN
30.01.2025
Bauverhandlung für den Zubau zum bestehenden Wohnhaus und der angebauten Garage mit Lager, Neubau eines Nebengebäudes mit einer überdachten Terrasse sowie Errichtung einer Einfriedung
Gst. Nr. 88/4, 88/5, EZ 441, KG 66112 Fresing
Vera und Darko MRGAN, 8441 Kitzeck im Sausal
DOKUMENTE:
KM über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde
28.01.2025
Kundmachung
über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde
Anlässlich der Gemeinderatswahlen am 23. März 2025 wird gemäß § 50 Abs. 4 der Gemeindewahlordnung 2009 – GWO, LGBl. Nr. 59/2009, idgF., verlautbart:
SIEHE BEILAGE
DOKUMENTE:
Amtstierärztlicher Bereitschaftsdienst 1. Qu. 2025
08.01.2025
In der Beilage wird die getroffene Bereitschaftsdiensteinteilung für das I. Quartal 2025 für allgemeine amtstierärztliche Interventionen (jeweils von Montag 8.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr der darauf folgenden Woche) übermittelt.
Der Amtstierärztliche Bereitschaftsdienst wurde eingerichtet, um einen Amtstierarzt bei dringender Notwendigkeit auch außerhalb der normalen Dienstzeiten zur Verfügung zu haben. Diese Notwendigkeiten sind bei Gefahr des Ausbruchs einer Tierseuche oder bei Verdacht der Tierquälerei im Zuge von Tiertransporten oder Nutztier-bzw. Haustierhaltungen gegeben.
Da die Amtstierärzte in ihrem Bereitschaftsdienst immer wieder von Tierbesitzern kontaktiert werden, die tierärztliche Auskünfte und die Versorgung ihrer Tiere begehren, wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass der amtstierärztliche Bereitschaftsdienst ausschließlich für amtliche Angelegenheiten, insbesondere für Tierseuchen- und Tierschutzerhebungen, dient.
Für die Versorgung von erkrankten oder verletzten Tieren stehen die praktischen Tierärzte zurVerfügung.
Für den Fall, dass der eingeteilte Amtstierarzt unter der angeführten Telefonnummer nicht erreicht werden kann, so ist die Landeswarnzentrale, Tel. 0316 / 877-77 zu verständigen.
DOKUMENTE:
Wahlkundmachung - Gemeinderatswahl 2025
03.01.2025
Gemeinderatswahlen 2025
Wahlkundmachung
Ausschreibung der Wahl in den Gemeinderat der
Gemeinde Kitzeck im Sausal
I.
Die Steiermärkische Landesregierung hat gemäß § 1 der Verordnung vom 14. November 2024 die Wahlen in den Gemeinderat ausgeschrieben und als Wahltag
Sonntag, den 23. März 2025,
festgesetzt. Als Stichtag wurde Montag, der 6. Jänner 2025, bestimmt.
Für die Durchführung der Wahlen sind die Bestimmungen der Gemeindewahlordnung 2009 – GWO, LGBl. Nr. 59, idgF., maßgebend.
II.
In der Gemeinde sind 15 Gemeinderäte zu wählen.
III.
Wahlberechtigt sind alle Personen, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben (§ 22 GWO).
Wählbar sind alle Personen, die spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, am Stichtag die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben und von der Wählbarkeit nicht ausgeschlossen sind.
Unionsbürgerinnen/Unionsbürger, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, sind überdies nur dann in den Gemeinderat wählbar, wenn sie eine schriftliche Erklärung, dass sie nach dem Recht ihres Herkunftsmitgliedstaates nicht in Folge einer strafrechtlichen Entscheidung die Wählbarkeit verloren haben, der Gemeinde vorlegen. In der Erklärung ist auch die Staatsangehörigkeit und der Wohnsitz bzw. der letzte Wohnsitz im Herkunftsmitgliedstaat anzugeben. Bei begründeten Zweifeln am Inhalt der Erklärung kann die Gemeinde die Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Stelle des Herkunftsmitgliedstaates verlangen, mit der bestätigt wird, dass die wahlwerbende Person nach dem Recht dieses Staates wählbar ist (§ 41 iVm. § 42 Abs. 4 GWO).
DOKUMENTE:
Verordnung für Arbeiten auf und neben der Gemeindestraße
06.02.2025Erlassung einer Verordnung f?r Arbeiten auf und neben der Gemeindestra?e
Gem?? ? 43/1 in Verbindung mit ? 94 d. Zl. 16 d. StVO 1960 i.d.g.F. werden wegen Arbeiten auf und neben der Gemeindestra?e ?Fresing-Hochbruderseggweg Nr. 10? im Gemeindegebiet von Kitzeck im Sausal
am Donnerstag, den 13.02.2025 in der Zeit von 7:00 bis 14:00 Uhr
nachstehende Verkehrsbeschr?nkungen verordnet:
Fresing Hochbruderseggweg Nr. 10
KG 66105 Brudersegg, | KG 66105 Brudersegg, | Bereich Brudersegg 34, Weingut Ilgi | L?nge des Abschnittes: ca. 50 m |
- Geschwindigkeitsbeschr?nkung 30 km/h gem. ? 52a Z 10a StVO 1960 in beiden Fahrtrichtungen
- Ende 30 km/h Geschwindigkeitsbeschr?nkungen gem. ? 52 lit a Z 10b StVO 1960 in beiden Fahrtrichtungen
DOKUMENTE:
Kundmachung Mitglieder der Wahlbehörde Sprengel I
03.02.2025KUNDMACHUNG
Mitglieder der Wahlbehörde und Vertrauenspersonen
für den Wahlsprengel I, Steinriegel, Einöd, Greith, Gauitsch
im Pfarrsaal Kitzeck im Sausal
von 07.00 bis 12.00 Uhr
DOKUMENTE:
Kundmachung Mitglieder der Wahlbehörde Sprengel II
03.02.2025KUNDMACHUNG
Mitglieder der Wahlbehörde und Vertrauenspersonen
für den Wahlsprengel II, Fresing, Brudersegg
im Feuerwehrhaus Fresing
von 07.00 bis 11.00 Uhr
DOKUMENTE:
Kundmachung Mitglieder Wahlbehörde Sprengel III
03.02.2025KUNDMACHUNG
Mitglieder der Wahlbehörde und Vertrauenspersonen
für den Wahlsprengel III, Neurath
im Buschenschank Gutjahr
von 08.00 bis 11.00 Uhr
DOKUMENTE:
Kundmachung Einrichtung einer besonderen Wahlbehörde
03.02.2025KUNDMACHUNG
über die Einrichtung einer besonderen Wahlbehörde ("fliegende Wahlkommission")
DOKUMENTE:
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung Vera und Darko MRGAN
30.01.2025Bauverhandlung für den Zubau zum bestehenden Wohnhaus und der angebauten Garage mit Lager, Neubau eines Nebengebäudes mit einer überdachten Terrasse sowie Errichtung einer Einfriedung
Gst. Nr. 88/4, 88/5, EZ 441, KG 66112 Fresing
Vera und Darko MRGAN, 8441 Kitzeck im Sausal
DOKUMENTE:
KM über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde
28.01.2025Kundmachung
über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde
Anlässlich der Gemeinderatswahlen am 23. März 2025 wird gemäß § 50 Abs. 4 der Gemeindewahlordnung 2009 – GWO, LGBl. Nr. 59/2009, idgF., verlautbart:
SIEHE BEILAGE
DOKUMENTE:
Amtstierärztlicher Bereitschaftsdienst 1. Qu. 2025
08.01.2025In der Beilage wird die getroffene Bereitschaftsdiensteinteilung für das I. Quartal 2025 für allgemeine amtstierärztliche Interventionen (jeweils von Montag 8.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr der darauf folgenden Woche) übermittelt.
Der Amtstierärztliche Bereitschaftsdienst wurde eingerichtet, um einen Amtstierarzt bei dringender Notwendigkeit auch außerhalb der normalen Dienstzeiten zur Verfügung zu haben. Diese Notwendigkeiten sind bei Gefahr des Ausbruchs einer Tierseuche oder bei Verdacht der Tierquälerei im Zuge von Tiertransporten oder Nutztier-bzw. Haustierhaltungen gegeben.
Da die Amtstierärzte in ihrem Bereitschaftsdienst immer wieder von Tierbesitzern kontaktiert werden, die tierärztliche Auskünfte und die Versorgung ihrer Tiere begehren, wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass der amtstierärztliche Bereitschaftsdienst ausschließlich für amtliche Angelegenheiten, insbesondere für Tierseuchen- und Tierschutzerhebungen, dient.
Für die Versorgung von erkrankten oder verletzten Tieren stehen die praktischen Tierärzte zurVerfügung.
Für den Fall, dass der eingeteilte Amtstierarzt unter der angeführten Telefonnummer nicht erreicht werden kann, so ist die Landeswarnzentrale, Tel. 0316 / 877-77 zu verständigen.
DOKUMENTE:
Wahlkundmachung - Gemeinderatswahl 2025
03.01.2025Gemeinderatswahlen 2025
Wahlkundmachung
Ausschreibung der Wahl in den Gemeinderat der
Gemeinde Kitzeck im Sausal
I.
Die Steiermärkische Landesregierung hat gemäß § 1 der Verordnung vom 14. November 2024 die Wahlen in den Gemeinderat ausgeschrieben und als Wahltag
Sonntag, den 23. März 2025,
festgesetzt. Als Stichtag wurde Montag, der 6. Jänner 2025, bestimmt.
Für die Durchführung der Wahlen sind die Bestimmungen der Gemeindewahlordnung 2009 – GWO, LGBl. Nr. 59, idgF., maßgebend.
II.
In der Gemeinde sind 15 Gemeinderäte zu wählen.
III.
Wahlberechtigt sind alle Personen, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben (§ 22 GWO).
Wählbar sind alle Personen, die spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, am Stichtag die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben und von der Wählbarkeit nicht ausgeschlossen sind.
Unionsbürgerinnen/Unionsbürger, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, sind überdies nur dann in den Gemeinderat wählbar, wenn sie eine schriftliche Erklärung, dass sie nach dem Recht ihres Herkunftsmitgliedstaates nicht in Folge einer strafrechtlichen Entscheidung die Wählbarkeit verloren haben, der Gemeinde vorlegen. In der Erklärung ist auch die Staatsangehörigkeit und der Wohnsitz bzw. der letzte Wohnsitz im Herkunftsmitgliedstaat anzugeben. Bei begründeten Zweifeln am Inhalt der Erklärung kann die Gemeinde die Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Stelle des Herkunftsmitgliedstaates verlangen, mit der bestätigt wird, dass die wahlwerbende Person nach dem Recht dieses Staates wählbar ist (§ 41 iVm. § 42 Abs. 4 GWO).
DOKUMENTE: