KUNDMACHUNG NACHTRAGSVORANSCHLAG 2025

Veröffentlicht am: 27.08.2025

Der Nachtragsvoranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2025 liegt vom Tag des Anschlages dieser Kundmachung 2 Wochen hindurch während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.

Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen den Voranschlagsentwurf innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen.

 


Kundmachung NVA 2025.pdf