Der Nachtragsvoranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2025 liegt vom Tag des Anschlages dieser Kundmachung 2 Wochen hindurch während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen den Voranschlagsentwurf innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen.
Kundmachung NVA 2025.pdf