KUNDMACHUNG VORANSCHLAGSENTWURF 2026

Veröffentlicht am: 27.11.2025

Der Voranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2026 liegt vom Tag des Anschlages dieser Kundmachung 2 Wochen hindurch während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.

Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen den Voranschlagsentwurf innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen.

 


Kundmachung Voranschlagsentwurf 2026.pdf