Betrifft: Geschworenen- und Schöffenlisten 2027 und 2028
Vollziehung des § 5 GSchG
K U N D M A C H U N G
Gemäß § 5(3) des Bundesgesetzes vom 18.05.1990 über die Berufung der Geschworenen und Schöffen (Geschworenen- und Schöffengesetz 1990 – GSchG), BGBl. 256/90 vom 18. Mai 1990
Der Bürgermeister oder eine von ihr bestimmte oder sonst zu seiner Vertretung befugte Person hat jedes zweite Jahr die Namen von fünf von tausend der in der Wählerevidenz enthaltenen Personen durch ein Zufallsverfahren zu ermitteln. Diese Auslosung hat so zu geschehen, dass die Auswahl einer jeden in Betracht kommenden Person mit annähernd gleicher Wahrscheinlichkeit möglich ist.
Die Amtshandlung der vorgenannten Auslosung ist öffentlich und findet am 27.05.2026 um 09.00 Uhr im Gemeindeamt Kitzeck im Sausal statt.
Geschworenen und Schöffenliste 2027-2028.pdf


