Hier sind die wichtigsten Informationen zu den Steuern und Abgaben der Gemeinde Kitzeck im Sausal (Stand: Beschlüsse vom 15. Dezember 2025 aus einer öffentlichen Gemeinderatssitzung bzw. gültige Gemeindeverordnungen):
🗑️ Müllabfuhrverordnung
Die Gemeinde hat eine Müllabfuhrverordnung erlassen, die die Sammlung und Entsorgung von Abfällen im Gemeindegebiet regelt.
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Diese Verordnung legt u. a. fest, wie oft Müll abgeholt wird und nach welchen Regeln (z. B. Restmüll, Papier, Biotonne, Wertstoffe) die Müllentsorgung erfolgt.
Abfuhrverordnung lt. GR-Beschluss v. 15.12.2025.pdf -
Der Müllabfuhrkalender 2026 ist auf der Gemeindehomepage abrufbar bzw. kann als PDF heruntergeladen werden.
Müllentsorgungskalender 2026.pdf
👉 Konkrete Gebühren (z. B. pro Behältergröße oder Haushalt) sind in der Verordnung selbst bzw. in einem Gebührenverzeichnis geregelt (diese Angaben werden öffentlich zur Verfügung gestellt, z. B. im Müllabfuhrkalender bzw. Abfuhrverordnung).
🚰 Kanalabgabenordnung
Die Kanalabgabenordnung regelt die Abgaben für die Nutzung und den Betrieb der Abwasser-/Kanalisationseinrichtungen der Gemeinde.
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Diese Abgaben decken die Kosten für den Anschluss an das Kanalnetz, die Abwasserbeseitigung und die laufende Unterhaltung der Kanalisation.
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Solche Regeln folgen den landesgesetzlichen Vorgaben und werden meist basierend auf Grundstücksgröße, Anschlussart oder Abwassermenge erhoben (Details sind in der Verordnung selbst festgelegt).
Kanalabgabenordnung lt. GR-Beschluss v. 15.12.2025.pdf
🐕 Hundeabgabenordnung
Die Hundeabgabenordnung legt fest, wie die Abgabe für das Halten von Hunden in der Gemeinde erhoben wird:
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Jeder Hund, dessen Halterin/Halter keinen Nachweis erbringt, dass der Hund in einer anderen Gemeinde abgabenpflichtig ist, unterliegt dieser Abgabe.
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Die Hundeabgabe ist gesetzlich vorgesehen für Hundehalterinnen und -halter ab einem gewissen Alter des Tieres und dient zur Deckung kommunaler Verwaltungs- und Kontrollkosten.
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In der Verordnung werden typischerweise Höhe, Befreiungsgründe (z. B. bei behinderten Menschen), Meldefristen und die Ausstellung von Hundemarken geregelt.
Hundeabgabeordnung lt. GR-Beschluss v. 15.12.2025 .pdf
🏠 Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe
Am 26. April 2022 hat das Land Steiermark ein neues Gesetz beschlossen, das die frühere Ferienwohnungsabgabe ersetzt. Dieses Gesetz erlaubt es den Gemeinden, eine Zweitwohnsitzabgabe und eine Wohnungsleerstandsabgabe einzuheben.
Warum gibt es diese Abgaben?
Gemeindliche Infrastruktur wie Straßen, Wasser, Kanal, Müllentsorgung oder Feuerwehr verursacht Kosten – auch dann, wenn Wohnungen oder Häuser:
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leer stehen oder
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nur als Nebenwohnsitz genutzt werden.
Mit diesen Abgaben sollen daher auch diese Eigentümerinnen und Eigentümer einen fairen Beitrag leisten.
Höhe der Abgaben
Der Gemeinderat der Gemeinde Kitzeck im Sausal hat am 21. Dezember 2022 einstimmig beschlossen:
➡️ € 8,00 pro m² Wohnnutzfläche und Jahr
Inkrafttreten
Die Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe ist mit 6. Jänner 2023 in Kraft getreten.

