WAHLEN

KUNDMACHUNG

über die
Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat


Gemäß § 1 Abs. 3 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO wird hiermit die Verordnung
der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, BGBl. II Nr. 169/2024,
bekanntgemacht.
Die Verordnung der Bundesregierung hat folgenden Wortlaut:


„Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, die Festsetzung
des Wahltages und des Stichtages
Aufgrund des § 1 Abs. 2 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO, BGBl. Nr. 471, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 130/2023, wird verordnet:
§ 1. Die Wahl für den Nationalrat wird ausgeschrieben.
§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der


29. September 2024


festgesetzt.


§ 3. Als Stichtag wird der 9. Juli 2024 bestimmt.“
Kundmachung
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