WAHLEN

KUNDMACHUNG


über die


Ausschreibung der Wahl der österreichischen
Mitglieder des Europäischen Parlaments


Gemäß § 2 Abs. 3 der Europawahlordnung – EuWO wird hiermit die Verordnung der Bundes-
regierung über die Ausschreibung der Europawahl, BGBl. II Nr. 72/2024, bekanntgemacht.
Die Verordnung der Bundesregierung hat folgenden Wortlaut:
„Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mit-
glieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages.
Aufgrund des § 2 Abs. 1 der Europawahlordnung – EuWO, BGBl. Nr. 117/1996, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 130/2023, wird verordnet:
§ 1. Die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wird ausgeschrieben.
§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der


9. Juni 2024


festgesetzt.


§ 3. Als Stichtag wird der 26. März 2024 bestimmt.“

 

© Copyright 2024 Gemeinde24 APP.Homepage.SocialMedia für Ihre Gemeinde!